Gemeinden

Mehrere Gemeinden bilden einen Kanton. Die Gemeinden sind zuständig für allgemeine kommunale Angelegenheiten die nicht ausdrücklich durch die Verfassung oder Gesetz, dem Bund oder dem Kanton zugeordnet sind. Neben der Einwohnergemeinde oder auch als Ortsgemeinde bezeichneten Gemeinden gibt es auch Spezialgemeinden wie z.B. die Bürgergemeinde, Schulgemeinde, Zivilgemeinde oder Kirchengemeinde mit abweichenden Kompetenzen.

Analog zu den Kantonen haben auch Gemeinden eigene Behörden. Für unterschiedliche Bereiche wie Schulbildung, Sicherheit Transport und Gesundheit sind Sie in der Lage eigene Entscheide unabhängig von Bund oder Kanton zu treffen. Die Gemeinden erheben drüber hinaus die Steuern für die Gemeinde, den Bund und den Kanton und sind zuständig für die Einwohnerkontrolle.

In der Gemeindeversammlung entscheiden die Stimmberechtigten über unterschiedliche Vorlagen. Diese findet in den allermeisten Gemeinden mindestens einmal pro Jahr statt. In größeren Gemeinden wählt die Bevölkerung ein Parlament die diese Aufgaben wahrnimmt. Alle Stimmberechtigten entscheiden in Ihrer Gemeinde über Das Budget.

Oftmals fusionieren Gemeinden, weil Sie zu klein sind und alleine nicht mehr überleben können. Dabei sind aber vor allem reiche Gemeinden wenig interessiert mit ärmeren Gemeinden zu fusionieren.