Volksabstimmung

Die Volksabstimmungen bei denen das Volk direkten Einfluss auf die Politik nehmen kann finden mehrmals im Jahr statt. Im Focus stehen hier Sachfragen und Gesetze, auf Gemeindeebene auch das Haushaltsbudget. So können auf den Ebenen Bund, Kanton, und Gemeinde oftmals mehr als 10 Fragepunkte bei einer Abstimmung anstehen. Vorraussetzung für die Annahme eines Punktes ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Bei Verfassungsänderungen auf Bundesebene, muss zusätzlich auch eine zustimmende Mehrheitsbekundung bei der Mehrheit der Kantone vorliegen.

Das Instrument der Volksabstimmung existiert über alle drei politischen Ebenen der Schweiz. In Abhängigkeit zur Ebene wird Sie als kommunale (Gemeindeebene), kantonale (Kantonsebene) oder als Eidgenössische Volksabstimmung (Bundesebene) bezeichnet.

Als Stimmberechtigte gelten alle Staatsangehörigen der Schweiz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unabhängig davon ist, ob die Stimmberechtigten im Ausland oder der Schweiz wohnen. Je nach Kanton kann es auf kantonaler Ebene Abweichungen davon geben. Im Kanton Glarus z.B. sind bereits 16 Jährige stimmberechtigt.