Gesellschaft & Recht

Die Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Ein Staat der nach rechtsstaatlichen Prinzipien aufgebaut ist erfordert, eine objektive Rechts- und Werteordnung an welche die Staatsgewalten ganzheitlich und in Ihren Grundzügen unabänderlich gebunden sind.

    Den Rechtsstaat Schweiz charakterisieren folgende rechtsstaatlichen Grundprinzipien:

  • Die Bindung von Staatsorganen an das schweizerische Volk auf Basis einer direkten
    Demokratie, in Form von Parlamenten und Regierung.
  • Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Grundrechte eines einzelnen können nur durch ein überwiegendes öffentliches Interesse
    eingeschränkt werden.
  • Dabei sind alle Privatpersonen an das durch das schweizerische Volk,
    das Parlament und die Regierung gesetzte Recht, gebunden (Bürgerpflicht).

Soviel zur Theorie, eine Umsetzung bei der sich zumindest die Mehrheit gerecht behandelt fühlt, stellt jeden Staat vor immense Herausforderungen und das selbst in einem Staat in dem die Bürger über Volksabstimmungen in das politische Geschehen eingreifen können.

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Deutschland

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International:

  • noch offen