Frauenwahlrecht

Die Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz war im Jahre 1971. Im Vergleich dazu die Einführung des Wahlrechts für Frauen in einigen anderen Staaten westlicher Kulturen. 

  •     1917 Sowjetunion
  •     1918 Österreich und Deutschland (1919 in Deutschland zum ersten mal umgesetzt.)
  •     1920 USA
  •     1928 Grossbritannien
  •     1946 Frankreich, Belgien und Italien
  •     1971 Schweiz

Das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht wurde im Jahre 1971 angenommen. Fünfzehneinhalb Kantone hatten damals dem Frauenwahlrecht zugestimmt, sechseinhalb Kantone der Ost- und Zentralschweiz haben dagegen gestimmt. In diesem Zuge wurde das Stimmrecht für Frauen auf Kantons und Gemeindeebene in den Kantonen Schaffhausen, Fribourg, Zug und Aargau angenommen. Nach der eidgenössischen Abstimmung haben die  Mehrheit der Kantone das Frauenwahl- und Stimmrecht  auf Gemeinde- als auch Kantonaler Ebene eingeführt. Die Halbkantone Appenzell Innerhoden und Appenzell Ausserhoden haben sich noch jahrzehntelang dagegen gestemmt. Dies wurde letztlich dann in den Jahren 1989 und 1990 auch dort ermöglicht.