Kantone und Ihre politische Bedeutung
Ein Kanton hat eine eigenständige Verfassung, seine eigenständige vollziehende, Rechtssprechende und gesetzgebende Behörde. Jeder Kanton hat ein Einkammer-Parlament von 58 bis insgesamt 180 Sitzen. Der Regierungsrat der Kantone besteht aus fünf bis zu sieben Mitgliedern.
Kantone haben eine sehr große Autonomie und Freiheit in Ihrer Entscheidung. In die Kompetenz der Kantone gehören alle staatlichen Bereiche, die nicht auf Bundesebene, bzw. durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Den Kantonen obliegt z.B. das Schulwesen, Notariatswesen, die Polizei, in teilen das Gesundheitswesen, Bauwesen oder die Gerichtsverfassung sowie das kantonale und kommunale Steuerrecht, dabei kann jeder Kanton für sich die Höhe der Steuern festlegen.
Ein Beispiel für die große Autonomie und Eigenständigkeit der Kantone ist die Geschichte des Halbkantons Appenzell-Innerrhoden dieser hat über viele Jahrzente hinweg das Wahlrecht für Frauen auf Kantonaler Ebene ausgeschlossen. Dies wurde erst im Jahre 1990 durch einen Beschluss des Bundesgerichtes ermöglicht, gegen den Willen der männlichen Wahlberechtigten. Die Autonomie ist also nicht grenzenlos, auf viele dieser Bereiche hat auch der Bund einen erheblichen Einfluss und der hohe Grad an Kompetenzverstrickung führt oftmals zu Konflikten zwischen Bund und Kanton.
Die Kantonsvertreter werden in Form von Wahlen und Abstimmungen an der Urne bestimmt. Eine Ausnahme bilden die zwei Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus, dort werden die Kantonsvertreter in der Landesgemeinde bestimmt.