Beste Krankenkasse finden: Krankenversicherung Vergleich 2020

 

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Krankenversicherungsvergleich der besten Krankenkassen 2021 & alle relevanten informationen zur Schweizer Krankenversicherung

Schweizer Krankenversicherungen Vergleich 2020/2021 & InfosDie gesetzliche Krankenversicherung ist ein essenzieller Teil des Gesundheits- sowie des Sozialversicherungswesens der Schweiz. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen gesetzlich vorgeschriebener Grundversicherung und freiwilliger Zusatzversicherung. Welche Leistungen von welcher Krankenversicherung übernommen werden und ob die Krankenkasse nicht nur Geld-, sondern auch Sachleistungen erbringt, hängt hauptsächlich vom einzelnen Versicherungsanbieter ab.

Neben umfangreichen Informationen auf dieser Seite können Sie mit unserem Formular eine Offerte für einen Krankenversicherungsvergleich 2021 über alle Schweizer Krankenkassen bestellen! Die Beratung und das Vergleichen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist kostenlos und ohne Verpflichtung. Natürlich mit allen grossen gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich. Jetzt anfragen und durch einen Krankenkassenwechsel Krankenkassenprämien sparen.

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Auch Grenzgänger & in der Schweiz lebende Ausländer sind versicherungspflichtig

Für alle Personen, die in der Schweiz leben, ist der Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung gesetzlich verpflichtend. Dies gilt auch für Grenzgänger. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz abgeschlossen werden. Sie darf nicht mit der Pflegeversicherung verwechselt werden.

Darüber hinaus steht es jedem frei, zusätzlich eine freiwillige Privatversicherung abzuschliessen. Eine solche Krankenkzusatzversicherung übernimmt Leistungen, die von der gesetzlichen Schweizer Pflichtversicherung nicht getragen werden. Auch für diese Zusatzabsicherung können Sie eine Offerte mit unserem Krankenkassenvergleich Schweiz Formular bestellen.

Grundsicherung – die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz

Gesetzliche Krankenversicherung in der SchweizDie Grundsicherung fällt in den Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Sie übernimmt Leistungen im Fall von Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Zahnbehandlungen sind in der Regel nicht enthalten. Sollte der Versicherungsnehmer über eine obligatorische Unfallversicherung verfügen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen bei einem Unfall. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz beschäftigten ArbeitnehmerInnen, deren wöchentliches Arbeitspensum mindestens acht Stunden beträgt, obligatorisch unfallversichert. Die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung müssen vom Arbeitnehmer alleine getragen werden.

Die Anbieter der obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich dazu verpflichtet, die gleichen Leistungen abzudecken. Bei den Krankenkassenprämien gibt es jedoch zum Teil gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich auf jeden Fall lohnt.

Eine einkommensunabhängige Einheitsprämie gilt in den dafür definierten Altersgruppen und Prämienregionen. Diese werden vom Bundesamt für Gesundheit festgelegt. Dieses muss auch die Prämien der einzelnen Versicherungsanbieter genehmigen. Momentan gibt es 43 Prämienregionen. Während grössere Kantone in bis zu drei Prämienregionen eingeteilt werden, handelt es sich bei kleineren Kantonen meist um eine einheitliche Prämienregion.

Neben den 43 Prämiengruppen existieren auch drei Altersgruppen:

  • Kinder bis 18 Jahre
  • junge Erwachsene im Alter von 18 bis 26 Jahren
  • Erwachsene

Schweizer Krankenversicherung wechselnVersicherungsnehmer haben die Möglichkeit, ihre Grundversicherung in ihrer Schweizer Krankenversicherung bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu wechseln, wobei die Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der Krankenkasse eingehen muss. Verfügt der jeweilige Versicherungsnehmer über eine ordentliche Franchise, kann er seine Grundversicherung auch mit 30. Juni wechseln. In diesem Fall muss die Kündigung bis spätestens 31. Mai bei der Krankenkasse eingehen.

Die Krankenversicherung der Schweiz ist ein Modell, das mit Selbstbeteiligung arbeitet. Diese umfasst eine Grundbeteiligung – die sogenannte Franchise – sowie einem anteiligen Selbstbehalt bei den einzelnen Behandlungen.

Unter Franchise versteht man jenen Betrag, bis zu dessen Erreichen sämtliche Kosten für medizinische Leistungen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind. Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 300 CHF. Jugendliche und Kinder müssen keine Franchise bezahlen.

Der anteilige Selbstbehalt liegt bei 10 Prozent der verursachten Kosten und maximal 700 CHF pro Jahr. Für Kinder und Jugendliche reduziert sich dieser Betrag auf maximal 350 CHF jährlich.

Sonderregelungen bei Krankenkassen Leistungen

  • Krankenkassen Leistungen bei Mutterschaft sind von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt von der Selbstbehaltsregelung ausgenommen. Dies umfasst auch spezielle Präventivmassnahmen.
  • Werden statt Generika die entsprechenden pharmazeutischen Originalpräparate in Anspruch genommen, erhöht sich der anteilige Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent. Diese Regelung gilt seit 2006.
  • Alleinstehende, die nicht mit anderen Personen, mit denen sie in einer familienrechtlichen Beziehung stehen, in einem Haushalt leben, müssen im Falle einer stationären Behandlung einen unlimitierten täglichen Kostenbeitrag in der Höhe von 10 CHF leisten.

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Private Zusatzversicherung neben der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherungen im VergleichNeben der obligatorischen Krankenversicherung steht es jedem Versicherungsnehmer frei, eine Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse abzuschliessen. Eine solche Versicherung übernimmt auch Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind.

Die Leistungspakete sowie die Kosten für eine derartige Zusatzversicherung fallen höchst unterschiedlich aus, da es hier im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Daher lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Offerten auf jeden Fall, um nicht nur die preiswerteste, sondern auch die optimal zu den individuellen Ansprüchen passende Zusatzversicherung zu finden.

Zusatzversicherungen steht es frei, Kunden aus Gründen wie Vorerkrankungen und Alter abzulehnen. Auch eine risikogerechte Gestaltung der Prämien ist gesetzlich gedeckt.

Grundsätzlich werden Zusatzversicherungen in Spitalzusatzversicherungen sowie ambulante Zusatzversicherungen eingeteilt.

Spitalzusatzversicherungen

Spitalzusatzversicherungen übernehmen Kosten für stationäre Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt werden. Auch hier wird wieder zwischen mehreren Varianten unterschieden:

  • Private Abteilung ganze Schweiz: Dem Versicherungsnehmer stehen ein Einbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt zu.
  • Halbprivate Abteilung ganze Schweiz: Dem Versicherungsnehmer stehen ein Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Oberarzt zu. Dieses Paket hat ein eher schlechtes Preisleistungsverhältnis, da Zweibettzimmer in zahlreichen öffentlichen Spitälern bereits gang und gäbe sind. Es punktet daher hauptsächlich mit der freien Arztwahl, die jedoch oft günstiger über die gesetzliche Krankenversicherung realisierbar ist.
  • Allgemeine Abteilung: Dem Versicherungsnehmer steht es zu, sich auch in Spitälern ausserhalb seines Wohnkantons auf der allgemeinen Abteilung in Behandlung zu begeben, ohne diese selbst bezahlen zu müssen.

Zusätzlich zu diesen Varianten gibt es noch das Flexmodell. Dieses erlaubt es dem Versicherungsnehmer, sich erst unmittelbar vor dem Antritt des Spitalsaufenthaltes für eine Behandlung auf der privaten oder der öffentlichen Abteilung zu entscheiden. An den Kosten für Behandlungen auf halbprivaten und privaten Abteilungen muss sich der Versicherungsnehmer mit einem Selbstbehalt beteiligen.

Ambulante Zusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt zahlreiche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt werden. Sie lässt sich weitgehend personalisieren.

Zu den erhältlichen Zusatzangeboten der Krankenkassen zählen:

  • Sehbehelfe
  • Zahnbehandlungen, Korrekturen von Zahnfehlstellungen, kieferchirurgische Eingriffe
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Gesundheitsvorsorgemassnahmen
  • Erholungskuren
  • Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege
  • Verlegungs- und Notfalltransporte
  • Behandlungen im Ausland

Die meisten Zusatzversicherungen bieten Pakete an, die mehrere Leistungen gebündelt enthalten. So besteht die Möglichkeit, die individuell am wahrscheinlichsten benötigten Krankenkassen Leistungen auszuwählen, ohne für solche bezahlen zu müssen, die ohnehin nicht benötigt werden. Nichtsdestotrotz sollte die Liste der übernommenen Therapien und Behandlungsmethoden vor dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung gut geprüft werden.

Achtung: In der Regel sind die Leistungen der Zusatzversicherungen auf einen jährlichen Maximalbetrag beschränkt. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich ausserdem die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Zahlungsübernahme, bevor eine Therapie angetreten wird.

Krankenversicherungsvergleich 2020/2021 Schweiz - NaturheilkundePopuläre Angebote aus dem Bereich der Alternativmedizin (Homöopathie, Neuraltherapie, TCM, etc.) sind seit Mai 2017 noch umfassender im Leistungskatalog der Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen enthalten.

Zusatzversicherungen können in der Regel zum 31. Dezember eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Einige Versicherungen haben jedoch auch eine Laufzeit von drei oder sogar fünf Jahren sowie eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten. Dies gilt es bei Kündigungsabsicht zu beachten.

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Krankenversicherung Schweiz Vergleich 2021: Wie die beste Krankenkasse wählen?

Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse gilt: Die Wunschkasse muss im Heimatkanton des Versicherungsnehmers vertreten sein. Unter diesen kann dann frei ausgewählt werden.

Während Versicherungsnehmer auf die Faktoren Alter und Wohnort keinen Einfluss haben, können sie die Höhe der Prämie über die Wahl der besten Krankenkasse, des Versicherungsmodells sowie der Franchise sehr wohl beeinflussen.

Die Höhe der Krankenkassenprämien in der Schweizer Krankenversicherung wird im Einzelnen bestimmt von:

  • Wohnort,
  • Alter,
  • Franchise,
  • Versicherungsmodell sowie
  • den Krankenkassen.

Obwohl die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gesetzlich genau vorgegeben sind, unterscheiden sich die Prämien zum Teil stark voneinander. Hier sind Vergleiche der einzelnen Offerten mit Krankenkassen Vergleichsrechnern für die Schweiz überaus hilfreich.

Je höher die gewählte Franchise ist, umso niedriger ist die zu bezahlende Krankenkassenprämie. Eine höher gewählte Franchise empfiehlt sich am ehesten bei jungen, gesunden Erwachsenen mit niedrigem Krankheitsrisiko. Jedoch sollte der Betrag der gewählten Franchise für den Ernstfall vorhanden sein.

Darüber hinaus lässt sich auch über die verschiedenen Versicherungsmodelle wie HMO- und Hausarztmodell Geld sparen. Für die Einschränkung bei der freien Arztwahl locken je nach Krankenkasse Prämienreduktionen von bis zu 10 Prozent.

Rund 80 Prozent der Schweizer haben sich für den Abschluss einer Zusatzversicherung entschlossen. Gerade die ambulante Zusatzversicherung übernimmt im Vergleich – je nach gewähltem Leistungspaket – zahlreiche wichtige Behandlungskosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt werden. Besonders die Übernahme von Zahnbehandlungskosten sowie von Kosten für Sehbehelfe und Vorsorgemassnahmen machen die Zusatzversicherungen so attraktiv.

Was übernimmt die Grundversicherung der gesetzlichen Krankenkassen?

Die obligatorische Schweizer Krankenversicherung übernimmt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern keine obligatorische Unfallversicherung vorhanden ist. Zu diesen Leistungen zählen die medizinische Abklärung und Behandlung sowie die Kosten für Medikamente. Die jeweiligen Leistungen müssen im Kanton des Versicherten erbracht werden, es sei denn, dies ist medizinisch nicht möglich oder es handelt sich um Notfälle.

Krakenkassenvergleich Schweiz: ZahnbehandlungenZahnärztliche Behandlungen werden nur in seltenen Fällen von der Krankenversicherung übernommen. Grundsätzlich werden nur Zahnbehandlungen, denen schwerwiegende und nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems oder schwere Allgemeinerkrankungen zugrunde liegen, von der obligatorischen Krankenversicherung getragen. Zahnfüllungen und die Korrektur von Zahnfehlstellungen zählen nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung. Sie werden von Zusatzversicherungen gedeckt oder müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

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Krankenkassenprämien senken: Franchise, Ausschlüsse, Sondermodelle und Krankenkassenvergleich

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Prämienhöhe der obligatorischen Krankenversicherung zu senken.

  1. Franchise:Versicherungsnehmern steht es frei, freiwillig eine höhere Franchise zu wählen. Eine derartige Wahlfranchise wirkt sich positiv auf die Höhe der zu bezahlenden Prämie aus. Dies empfiehlt sich vor allem für gesunde junge Erwachsene, die keine hohen Arztkosten zu erwarten haben. Der Betrag der gewählten Franchise sollte jedoch stets für den Ernstfall vorhanden sein.
  2. Ausschluss der UnfalldeckungArbeitet man mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, ist man automatisch obligatorisch unfallversichert und kann die Unfalldeckung aus der obligatorischen Krankenversicherung streichen. Dies wirkt sich positiv auf die Krankenkassenprämie aus.
  3. Telefon-, HMO- und HausarztmodelleBeim Telefonmodell verpflichtet sich der Versicherungsnehmer dazu, vor der Konsultierung eines Arztes eine spezielle medizinische Beratungsstelle zu kontaktieren.

    Beim Hausarzt- und HMO-Modell handelt es sich um sogenannte Managed-Care-Modelle, bei denen die freie Arztwahl durch die Versicherung eingeschränkt wird. Entscheidet man sich für das Hausarztmodell, ist man ausser in Notfällen automatisch dazu verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschriebenen Hausarzt zu konsultieren. Ähnlich verhält es sich beim HMO-Modell: Hier muss immer das von der Versicherung festgelegte HMO-Gesundheitszentrum aufgesucht werden.

    Bei allen Modellen sind Abläufe und Formalitäten von Überweisungen und Ähnlichem von der Versicherung normalerweise streng geregelt. Bereits geringe Abweichungen von der vorgeschriebenen Vorgehensweise können zu einer Streichung der Rabatte führen. Hier gilt es, auch das Kleingedruckte genau zu beachten, um die Vergünstigungen nicht zu verlieren.

  4. Wechsel der KrankenkasseEbenso wie bei anderen Versicherungen lohnt sich auch bei der obligatorischen Krankenversicherung ein Vergleich verschiedener Schweizer Krankenkassen. Ein Krankenkassenvergleich sollte so im Jahr gemacht werden, dass pünktlich zum 31. Dezember bzw. 30. Juni des Jahres gekündigt und gewechselt werden kann.

Krankenkassenprämien 2021 steigen um bis zu 2,1 Prozent – gerade jetzt lohnt der Krankenkassenvergleich

Im nächsten Jahr werden die Prämien für die Krankenversicherung im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren in der Schweiz weiter steigen. Die Prämienanpassung wird im folgenden Jahr bis zu 2,1% betragen und  erneut wie in den letzten Jahren ansteigen.  Die offiziellen Krankenkassenprämien für 2021 wurden wie zumeist Ende September des Vorjahres bekanntgegeben. Betroffene Schweizer können dann durch einen Krankenkassenvergleich bis zum 30. November eine günstigere Krankenkasse suchen und wechseln. Durch einen Krankenkassen-Vergleich bzw. Krankenkassenwechsel lassen sich so einige hundert Franken im Jahr ohne viel Aufwand sparen.

Krankenkassen Schweiz: Wie kann ich die Krankenkasse kündigen?

Krankenkasse Schweiz KündigungsfristVersicherungsnehmer haben die Möglichkeit, die obligatorische Krankenversicherung zum Ende eines jeden Kalenderjahres – also zum 31. Dezember – zu wechseln. Die Kündigung muss hierfür bis zum 30. November bei der jeweiligen Versicherung eingegangen sein. Diese Kündigungsfrist bleibt stets gleich und ändert sich nicht durch Faktoren wie etwa eine niedrigere oder höhere Prämie.

In einigen Fällen ist auch eine Kündigung der Grundversicherung mit Wirkung zum 30. Juni möglich:

  • Versicherungsnehmer mit einer ordentlichen Franchise sowie einer Standardgrundversicherung können ihre Grundversicherung auch zum 30. Juni des Jahres wechseln.
  • Erhöht sich die Prämie unter Jahres, muss der Versicherungsnehmer zwei Monate im Vorfeld darüber informiert werden. Er hat dann das Recht, seine Versicherung ebenfalls mit dem 30. Juni des jeweiligen Jahres zu kündigen.

Die Kündigung der Grundversicherung sollte immer schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief erfolgen. Dieser muss bis spätestens 30. November bzw. 31. Mai bei der jeweiligen Versicherung eintreffen, damit die Kündigung fristgerecht erfolgen kann. Eine persönliche Beratung hierzu erhalten Sie auch, wenn Sie einen Krankenkassen-Vergleich anfordern.

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Prämienverbilligung (staatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung)

Die Prämienverbilligung versteht sich als Ausgleich zur Kopfprämie und richtet sich nach Vermögen, Einkommen sowie Kinderzahl des Versicherungsnehmers. Sie wird direkt an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.

Ob jemand eine Prämienverbilligung erhält, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vorjahres ab und wird nach der Steuererklärung entschieden. Etwa ein Drittel aller Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

Da die Prämienverbilligung bei Schweizer Krankenkassen kantonal geregelt ist, kann nicht nur die jeweilige Krankenkasse Auskunft über Anspruchsberechtigung geben, sondern auch die kantonale Ausgleichkasse sowie regionale soziale Dienste.

Die wichtigsten Krankenkassen in der Schweiz

Momentan bieten rund 90 Versicherungsunternehmen, die als Schweizer Krankenversicherung tätig sind, die obligatorische Krankenversicherung an. Unter diesen Anbietern kann der Versicherungsnehmer frei auswählen, solange das Unternehmen im Kanton seines Wohnsitzes aktiv ist.

Ausländische Krankenversicherungen haben nur in Ausnahmefällen Gültigkeit. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen ist nicht möglich.

Krankenkassen-Offerte: Gratis Krankenversicherung Vergleich – die beste Schweizer Krankenkasse finden

Persönlicher Krankenkassenvergleich oder Krankenkassen Vergleichsrechner im InternetDer erste Schritt auf der Suche nach einer passenden Schweizer Krankenkasse ist ein Krankenkassenvergleich im Internet. Diese findet man sowohl auf verschiedenen Websites und auch hier auf swisspolitics.org. Darüber hinaus gibt es bei so gut wie allen Versicherungen die Möglichkeit, sich online Offerten einzuholen.

Für beide Varianten benötigt man lediglich Daten zu Wohnort, Alter sowie gewünschtem Versicherungsmodell und schon werden die ersten Angebote berechnet. Während Versicherungsrechner sofort einen Überblick über die verschiedenen infrage kommenden Offerten auf den Bildschirm liefern, kann es bei persönlichen Anfragen etwas länger dauern.

Die Anforderung eines persönlichen Krankenversicherungsvergleichs sowie das persönliche Beratungsgespräch haben jedoch auf jeden Fall den Vorteil, dass wesentlich besser auf den zukünftigen Versicherungsnehmer sowie seine Wünsche und Vorstellungen eingegangen werden kann. Darüber hinaus sind im persönlichen Gespräch oft noch Rabatte möglich, die von automatisiert erstellten Offerten nicht berücksichtigt werden.

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Schweizer Krankenversicherung abschliessen: Sparen mit einem Krankenkassen-Vergleich