Volksinitiative und Referendum

Das Schweizer Volk hat zwei Möglichkeiten direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen um  Gesetzesänderungen zu verhindern oder zu erwirken. Die Volksinitiative und das Referendum gehören in der Schweiz zu den zentralen politischen Bürgerrechten.

Volksinitiative

Die Volksinitiative beschreibt in der Schweiz das politische Recht, um eine gewünschte Verfassungsänderung zu erlangen. Wie der Begriff bereits verrät, gehen Volksinitiativen vom Volke aus, hierzu zählen Bürger, Parteien oder Interessenverbände, ausgeschlossen sind das Parlament und die Regierung selbst.

Um eine eidgenössischen Volksinitiative zu erwirken, müssen insgesamt 100’000 stimmberechtigte in eine Zeit von 18 Monaten Ihre Unterschrift dazu abgeben. Dadurch bekommen alle Schweizer Stimmberechtigte die Möglichkeit ca. 2 bis 3 Jahre später über die Gesetzesvorlage an der Urne abzustimmen. Damit diese eidgenössische Volksinitiative dann angenommen werden kann, ist die einfache Mehrheit der Abstimmenden und die Mehrheit der Kantone erforderlich.

Obwohl Volksinitiativen von den Schweizer Stimmberechtigten eher selten angenommen werden (z.B. sind seid 1966 von 160 zustande gekommenen Volksinitiativen nur neun angenommen worden), so ist Sie doch ein recht wirksames Mittel als Anstoß für Gesetzesänderungen durch die Regierung selbst. Bereits eine Androhung einer Volksinitiative reicht oftmals um den Stein ins Rollen zu bringen.

Referendum

Das Referendum ist ein Volksentscheid, bei dem die Schweizer Bürger im Nachhinein, über einen Beschluss des Parlamentes mit dem ein Teil der Bevölkerung nicht einverstanden ist, eine gewünschte Verfassensänderung erwirken können.

Damit eine Volksabstimmung zustande kommt müssen als Vorraussetzung für bei einem fakultativen Referendum insgesamt 55’000 Unterschriften in einer Zeitspanne von 100 Tagen zusammenkommen.