Steuererklärung Zürich: Treuhänder die Steuererklärung ausfüllen lassen & sparen

Oct 16th, 2015 | By | Category: Services & Tools, Versicherungen & Finanzen

Steuer Zürich: Steuern Treuhänder ausfüllen lassenWer im Kanton Zürich steuerpflichtig ist, muss einmal jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Steueramt einreichen. Wenn es ans Ausfüllen der Steuererklärung geht, sind jedoch viele Privatpersonen überfordert und wissen nicht, welche Abzüge sie tatsächlich geltend machen können. Arbeiten Sie manchmal zu Hause und haben ein Arbeitszimmer? Zahlen Sie Alimente? Haben Sie renoviert, um Ihr Wohneigentum im Wert zu erhalten oder langfristig Energie zu sparen? Besonders bei etwas komplexeren Verhältnissen gibt es viele Zahlungen und Kostenfaktoren, die Sie bei Ihrer Steuererklärung in Zürich geltend machen können. Haben Sie schon einmal daran gedacht, einfach einen Treuhänder Ihre Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Steuererklärung Zürich Offerte: Steuererklärung ausfüllen lassen


Steuererklärung und Steuertipps vom Züricher Treuhänder

Die Scheidung lieber auf den Jahresanfang legen als auf das Jahresende? In eine Liegenschaft am richtigen Ort investieren? Mit der Steuererklärung Steuern sparen durch Einkauf in die Pensionskasse? Es gibt zudem viele Tipps und Tricks, um Steuern zu sparen. Doch was ist die beste Variante für Ihre persönlichen Verhältnisse und was können Sie im Vorfeld beachten, um bereits während des Jahres die Weichen dafür zu stellen, bei der Steuererklärung Geld zu sparen?

Ein professioneller Züricher Treuhänder wird Ihnen mit vertrauenswürdigen und völlig legalen Ratschlägen zum Steuern sparen zur Seite stehen und sich als Fachmann allen Fragen zu Ihrer Steuererklärung widmen. Die Kosten für den Steuerexperten haben Sie dabei häufig schon durch die Steuerersparnis schnell wieder drin.

Fordern Sie einfach und unverbindlich eine kostenlose Offerte eines Treuhänders aus Zürich an, wenn Sie eine tiefergehende Steuerberatung wünschen oder einen Experten die Steuererklärung ausfüllen lassen wollen. In den meisten Fällen lohnt es sich!

Steuererklärung Zürich: Steuersystem und regionale Besonderheiten

Das Schweizer Steuersystem ist relativ komplex und geprägt von grossen regionalen Unterschieden. Die Schweiz als föderaler Staat besteht aus 26 souveränen Kantonen, die sich wiederum aus vielen unabhängigen Gemeinden zusammensetzen. Neben indirekten Steuern wie z.B. der Mehrwertsteuer gibt es vor allem direkte Steuern wie die Vermögens- und Einkommenssteuer. Während einige Steuern ausschliesslich vom Bund geregelt werden, wird die Einkommenssteuer sowohl vom Bund als auch von Kantonen und Gemeinden erhoben. Der Bund erhebt die für alle Schweizer gleichermassen geltende direkte Bundessteuer auf das jeweilige Einkommen. Daneben hat jedoch jeder Kanton sein eigenes Steuergesetz und auch die Gemeinden erheben kommunale Steuern, was zu regional höchst unterschiedlichen Steuerbelastungen in der Schweiz führt, die es bei der Steuererklärung zu berücksichtigen gilt.

Die Steuern, die Sie in Zürich zahlen müssen, setzten sich zusammen aus:

    •    Direkter Bundessteuer (Bund)

 

    • + Staatssteuer (Kanton)

 

    • + Gemeindesteuer (Gemeinde)

 

    • + Kirchensteuer (je nach Konfession)

 

    • + Personalsteuer (nur in einigen Kantonen, u.a. in Zürich)

 

  • = Gesamtsteuerlast Zürich

Wie viel Steuern muss ich in Zürich zahlen?

Iustitia als Sinnbild der GesetzgebungDie Höhe der Steuern, die Sie zahlen müssen, hängt zudem ab von verschiedenen Faktoren wie der Höhe Ihres Einkommens, Ihrem Wohnort, Ihrem Zivilstand und Ihrer Konfession. Einkommens- und Vermögenssteuern sind keine fixen Steuern wie z.B. die Hundesteuer, deren Betrag immer gleich ist, sondern berechnen sich nach Einkommen und Vermögen des jeweiligen Steuerzahlers und sind somit wertabhängig. Je höher die Bemessungsgrundlage, desto höher fällt auch die geschuldete Steuer aus. In der Schweiz gilt hierbei ein progressiver Steuersatz, d.h. der Steuersatz steigt mit zunehmender Höhe der Berechnungsgrundlage überproportional an.

Ausserdem bemisst sich die Höhe der zu zahlenden Steuer nach dem im jeweiligen Kanton bzw. der Gemeinde geltenden Steuerfuss. Neben dem im Steuergesetz festgehaltenen fixen Steuersatz, der einen bestimmten Prozentsatz der Berechnungsgrundlage bezeichnet, gibt es in der Schweiz auf Kantons- und Gemeindeebene einen variablen Anteil, den so genannten Steuerfuss. Dieser ergibt sich durch die Multiplikation des jeweiligen Steuertarifs mit einem jährlichen Vielfachen, das je nach Kanton bzw. Gemeinde variieren kann. Anders als die direkte Bundessteuer, die für alle Schweizer einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens ausmacht, ergibt sich die geschuldete Steuer in Zürich (wie n den meisten anderen Kantonen auch) also aus zwei Teilen – dem gesetzlich festgelegten Steuersatz (auch «einfache Steuer«) und dem jährlichen Vielfachen, dem Steuerfuss (jeweils für Kanton und Gemeinde definiert).

Die Höhe der Steuern, die Ihr Treuhänder in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt, bemisst sich also je nach:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Wohnsitz (Steuerfuss)

Den derzeitigen Steuerfuss in der Stadt Zürich und den einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich können Sie der Übersicht des Finanzdepartments der Stadt Zürich entnehmen. Die Gemeindesteuer in der Stadt Zürich ist im nationalen Vergleich mit einem Gemeindesteuerfuss von 119% in der Steuerperiode 2015 z.B. verhältnismässig moderat, was die Metropole für viele zu einem begehrten Wohn- und Arbeitsort macht. Zusätzlich zu Bundessteuer, Staatssteuer und Gemeindesteuer muss im Kanton Zürich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen wie Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Konfession eine Personalsteuer von 24 Franken pro Kopf (§ 200 Zürcher Steuergesetz) gezahlt werden.

Wie kann ich bei der Steuererklärung von den regionalen Unterschieden profitieren?

Es gibt die Möglichkeit, von kantonalen Unterschieden in der steuerlichen Gesetzgebung zu profitieren. Wer in welchem Kanton und in welcher Gemeinde am besten wegkommt, lässt sich dabei jedoch pauschal nicht sagen. Je nach Höhe des Einkommens, Zivilstand und Konfession variiert die geschuldete Steuerlast immens. Zug gilt z.B. gemeinhin als steuerlich besonders günstig und auch Schwyz steht in diesem Ruf – allerdings gilt dies vor allem für Vielverdiener. Niedrigverdiener dagegen sind in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land gut aufgehoben. Ledige mit einem Jahreseinkommen von 80‘000 Franken sollten tunlichst einen Bogen um Neuenburg, Jura und Bern machen und sich lieber in Wollerau (SZ), Baar (ZG) oder Rüschlikon (ZH) niederlassen. Letztlich kommt es im Einzelfall aber immer auf die genauen Verhältnisse an; es macht also durchaus Sinn, einen Treuhänder und damit einen ausgewiesenen Steuerexperten beizuziehen.

Blick über die Zürcher AltstadtKlar ist dabei natürlich auch, dass nicht jeder, der Steuern sparen will, seinen Wohnsitz an den für ihn günstigsten Ort verlegen wird. Eine Möglichkeit, von den regionalen Steuer-Unterschieden in der Schweiz zu profitieren ohne den Wohnsitz zu wechseln ist es z.B., sein Vermögen in eine Liegenschaft an einem steuerlich günstigen Ort zu investieren. Zum einen profitieren Sie so von einer geringeren Vermögenssteuer, denn ausschlaggebend ist nicht der Verkehrswert der Liegenschaft, sondern der amtliche Wert, der 20-50% weniger beträgt. Zum anderen sind Liegenschaften und deren Ertrag nicht am Wohnsitz, sondern am Liegenschaftsort steuerpflichtig, so dass Ihnen die steuerlichen Vorteile der Gemeinde bzw. des Kantons bei Ihrer Steuererklärung in Zürich zugutekommen.

Auch hier weiss Ihr Treuhänder mehr und wird Sie gerne kompetent beraten. Wenn Sie also die für Sie günstigsten Steuer-Tipps erfahren und bei Ihrer Steuererklärung in Zürich langfristig Geld sparen wollen, wenden Sie sich an einen guten Steuerberater. Eine kostenlose Offerte können Sie ganz unverbindlich hier anfordern.

Steuererklärung Offerte Zürich: Treuhänder Steuern machen lassen

Wer muss im Kanton Zürich eine Steuererklärung machen und was gilt es zu beachten?

Laptop und NotizzettelVolljährige Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Kanton Zürich (ausschlaggebend ist dabei der Stand vom 31. Dezember) sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, die sie beim kantonalen Steueramt einreichen. Dies gilt sowohl für angestellte Personen als auch für Selbständige. Ehepaare werden gemeinsam besteuert, ebenso wie eingetragene Partnerschaften.

Mit der Steuererklärung geben Sie verbindlich Auskunft über Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und Ihr Vermögen. Auf dieser Basis wird Ihre Steuerschuld berechnet. Versteuert wird das Einkommen, nachdem alle eingereichten und zulässigen Abzüge berücksichtigt worden sind.

Bedenken Sie einige Dinge, wenn Sie Ihre Züricher Steuererklärung einreichen

  1. Formulare & Belege: Ob Sie sie selbst machen (hier empfiehlt sich, es online unter Zurateziehen der Wegleitung des Zürcher Steueramts zu tun) oder Ihre Steuererklärung von einem Treuhänder machen lassen; wichtig ist, dass Sie alle Ihre Angaben belegen. Am besten sammeln Sie das ganze Jahr über alle Belege und heften diese ordentlich ab. Alle Formulare für Ihre Steuererklärung ZH erhalten Sie beim Zürcher Steueramt. Eine Liste mit allen Dokumenten, die Ihr Treuhänder braucht, um Ihre Steuererklärung auszufüllen, finden Sie weiter unten.
  2. Wahrheitsgemäss & vollständig: Auch sollten Sie darauf achten, dass alle erforderlichen Felder der Steuererklärung korrekt, wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt sind. Denken Sie auch an alle Zusatzformulare, z.B. für die Krankenkasse. Wenn Sie einen Treuhänder Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, wird sich dieser dafür Sorge tragen, dass alles seine Richtigkeit hat.
  3. Unterschrift: Vergessen Sie nicht, Ihre Steuererklärung handschriftlich zu unterzeichnen, bevor Sie sie beim Steueramt Zürich einreichen. Nur mit Unterschrift ist Ihre Steuererklärung in Zürich gültig. Haben Sie Ihre Steuererklärung an einen Treuhänder gegeben, wird dieser Ihnen ein Exemplar zur handschriftlichen Unterzeichnung vorlegen.
  4. Fristgerecht einreichen: Denken Sie ausserdem daran, Ihre Steuererklärung fristgerecht bis Ende März für das jeweils vorherige Jahr einzureichen. Wenn es einen wichtigen Grund gibt (Krankheit oder Unfall etwa), können Sie beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragen. Beauftragen Sie zeitig einen Steuerberater mit Ihrer Steuererklärung, dann kümmert sich dieser darum, dass alles ordnungsgemäss und fristgerecht eingereicht wird.
  5. Kontrolle der Veranlagung: Sofern Sie Ihre Steuererklärung nicht von einem Treuhänder ausfüllen und prüfen lassen, kontrollieren Sie die Veranlagung selbst, sobald das Steueramt diese bekannt gegeben hat. Sie sollten sichergehen, dass alles stimmt. Haben Sie sich für einen Steuerberater entschieden, wird dieser mit fachmännischem Blick die Prüfung für Sie übernehmen.

Nehmen Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung ernst! Es ist mehr als ratsam, eine Steuererklärung zu machen oder durch einen Treuhänder ausfüllen zu lassen. Wenn Sie keine Rechenschaft über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen ablegen, schätzen die Behörden Sie. Im schlimmsten Fall werden Sie viel zu hoch eingeschätzt und zahlen Jahr für Jahr ein Vielfaches der Steuern, zu denen Sie eigentlich verpflichtet wären.

Wann lohnt es einen Treuhänder die Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Geschlossener Apple Macbook mit Mouse und BrilleWie oben dargelegt, ist das Schweizer Steuersystem kompliziert und für Nicht-Experten nicht immer klar, welche Abzüge sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können, um Steuern zu sparen. Bei einfachen Steuerverhältnissen kann es gut funktionieren, seine Steuererklärung selbst auszufüllen, da das Zurateziehen eines Steuerexperten natürlich einen Kostenfaktor darstellt. Wenn Sie sich dazu entschliessen, Ihre Steuererklärung selbst auszufüllen, machen Sie dies am besten online und nutzen Sie die Wegleitung des Zürcher Steueramts.

Allen Privatpersonen mit etwas komplexeren Steuerverhältnissen sowie solchen, deren wirtschaftliche Situation sich jüngst verändert hat (z.B. durch Heirat, Einstieg in die Selbständigkeit oder den Kauf von Immobilien) empfehlen wir jedoch, einen Steuerberater beizuziehen. Als Laie weiss man oft nicht, wo man was für Abzüge geltend machen kann. Ihr Treuhänder prüft alle Rechnungen und füllt alle Steuerformulare korrekt aus. Er kennt alle Wege, Ihnen zu den besten Steuervorteilen zu verhelfen. Auch wenn Ihnen das gesamte Thema zu kompliziert ist und Sie schlicht keine Lust haben, Ihre Zeit mit dem Ausfüllen der Steuererklärung zu verbringen, bietet es sich an, einen Fachmann zu bemühen. Sie sparen Zeit, Nerven und am Ende höchstwahrscheinlich eine Menge Geld!

Wann genau lohnt sich also ein Steuerberater? In folgenden Fällen sollten Sie einen Züricher Treuhänder die Steuererklärung ausfüllen lassen:

Familiäre Situation

  • Heirat
  • Scheidung
  • Tod eines Ehepartners

Finanzlage:

  • Erbschaften
  • Grössere Gewinne
  • Hohe Krankheitskosten
  • Hoher finanzieller Verlust

Liegenschaften:

  • Erwerb oder Veräusserung von Immobilien
  • Besitz von nicht selbst genutztem Wohneigentum
  • Grössere Renovierungen

Beruf:

  • Selbständige Erwerbstätigkeit / Besitz einer Firma
  • Nebeneinkünfte
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Arbeitslosigkeit
  • Pensionierung

Interkantonalität & Ausland:

  • Interkantonale Verhältnisse (z.B. Wohnsitz in einem Kanton, Liegenschaften in einem anderen)
  • Ausland (Einkommen oder Vermögen im Ausland)

Motivation:

  • Keine Lust, Ihre Zeit mit dem Ausfüllen der Steuererklärung zu verbringen/in das Thema einzusteigen

Wenn Sie sich für eine unverbindliche Offerte für das Ausfüllen der Steuererklärung von einem Zürcher Steuerexperten interessieren, füllen Sie einfach das Formular aus und ein seriöser Treuhänder wird sich bei Ihnen melden, um alle Details zu besprechen. Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst ausgefüllt haben, sich aber bei einigen Aspekten nicht sicher sind, ob Sie alles richtig gemacht haben, ist es ratsam, einen Treuhänder beizuziehen. Er bietet Ihnen professionelle Hilfe bei allen Fragen zu Ihrer Steuererklärung.

Checkliste Steuererklärung: Diese Unterlagen braucht Ihr Züricher Treuhänder

Schreibtisch mit Handy und ArbeitsmaterialAlle Angaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung machen, müssen belegt werden. Es ist ratsam, während des gesamten Jahres alle Belege zu sammeln und ordentlich abzuheften – das spart Zeit und Nerven, denn wer hat schon Lust, sich im März durch einen vollgestopften Schuhkarton mit einem grossen Durcheinander an Rechnungen zu wühlen? Auch wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, lohnt es sich, ihm die nötigen Unterlagen vollständig und am besten vorsortiert zu übergeben.

Denn je vollständiger die Unterlagen sind, desto billiger wird es. Muss Ihr Treuhänder erst alle Dokumente sortieren und nachfordern, verbringt er viel mehr Zeit mit Ihrer Steuererklärung, als wenn Sie bereits alles vorbereitet haben und er sich auf das Ausfüllen der Steuererklärung selbst konzentriert – und das kostet. Es lohnt sich also, ein wenig Vorarbeit zu leisten und schon zum ersten Termin mit Ihrem Treuhänder alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Steuererklärung mitzubringen.

Hier eine Checkliste für die Angaben, Unterlagen und Dokumente, die Ihr Treuhänder für die Steuererklärung von Ihnen braucht:

Allgemeine Unterlagen

  • Originalformulare der aktuellen Steuererklärung
  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Ggf. Informationen zu Änderungen der persönlichen Daten

Einkommen:

  • Lohnausweise (inkl. Nebenerwerb)
  • Rentenausweise (AHV, IV, Pensionskasse, sonstige Renten)
  • Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für selbständige Erwerbstätigkeiten
  • Taggeldbescheinigungen (Arbeitslosenkasse, Kranken-/Unfallversicherung)
  • Erhaltene Alimente und Unterhaltsbeiträge (für Ehegatten und Kinder)
  • Aufstellung über andere Einkommen (Gewinne, Erbschaften, Schenkungen, Stipendien etc.)
  • Angaben zu unbezahlten Erwerbsunterbrüchen

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (öffentliche Verkehrsmittel, Auto, Velo, etc.)
  • Arbeitsweg bei Fahrzeugbenützung (in km)
  • Verpflegungskosten
  • Beiträge an Berufsverbände
  • Ausbildungs- und Weiterbildungskosten (inkl. Kosten für Fachliteratur)
  • Mietkosten für Arbeitszimmer zu Hause
  • Ggf. Belege für sonstige Berufsauslagen

Vermögen:

  • Angaben zu Auto(s) inkl. Marke, Kaufjahr &Anschaffungspreis
  • Weitere Vermögenswerte (Schmuck, Bargeld, etc.)
  • Anteile an unverteilten Erbschaften

Wertschriftenverzeichnis:

  • Kapital- und Zinsausweise sämtlicher Post- und Bankkonti per Jahresende
  • Depotauszüge / Steuerverzeichnisse
  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen

Schulden:

  • Nachweis über bestehende Schuldlasten zum 31.12.
  • Bezahlte Schuldzinsen des abgelaufenen Jahres

Versicherungen:

  • Bescheinigungen über Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a
  • Ggf. Bescheinigungen über Einzahlungen in die Pensionskasse (2.Säule/BVG)
  • Rückkaufswertbescheinigungen von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
  • Angaben zu bezahlten Prämien und Beiträge an private Kranken-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen (für die ganze Familie)

Liegenschaften:

  • Amtlicher Wert (Steuerwert) und Eigenmietwert selbstbenutzter Liegenschaften
  • Rechnungen/Unterlagen über Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten (inkl. Abrechnungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften)
  • Mietzinseinnahmen (Mieterspiegel) von vermieteten Liegenschaften

Weitere Abzüge:

  • Belege über selbst getragene Krankheitskosten (Steuerbescheinigungen der Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Arztrezepte für Diabetiker etc. )
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Bezahlte Unterhaltsbeiträge (Alimente)
  • Belege über die Bezahlung von Kinderbetreuungskosten
  • Belege für Zahlungen an Unterstützungsbedürftige
  • Kostgeldausweis des Alters- und Pflegeheims
  • Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien
  • Belege über Spenden und gemeinnützige Zuwendungen

Kosten Steuerberatung: So teuer ist die Züricher Steuererklärung vom Treuhänder

Hände geben auf einer Tastatur etwas einWie teuer das Beiziehen eines Treuhänders in Zürich ist, hängt vom Umfang und der Komplexität Ihrer Steuererklärung ab. Ihr Steuerberater wird nach dem Stundensatz (Regelfall) oder einer vereinbarten Pauschale (seltener) abrechnen. Das Honorar eines Treuhänders in Zürich bewegt sich in der Regel zwischen 70 und 400 Franken pro Stunde. Dafür füllt Ihr Steuerexperte dann professionell Ihre Steuererklärung aus, macht alle zulässigen Abzüge geltend und kümmert sich um alle weiteren Details. Ein guter Treuhänder bezahlt sich dabei durch die steuerlichen Ersparnisse, die er erzielt, in vielen Fällen selbst. Zudem haben Sie keine Scherereien mit der Steuererklärung und brauchen nicht zu bangen, dass Sie mögliche Abzüge vergessen und bares Geld verschenkt haben.

Wie hoch die Kosten für einen Steuerberater in Ihrem konkreten Fall sind, kann Ihnen Ihr Treuhänder nach einer Durchsicht der Rahmenbedingungen sagen. Über das unser Formular können Sie eine unverbindliche Offerte von einem professionellen Steuerexperten in Zürich anfragen und dann selbst entscheiden, ob Sie einen Treuhänder die Steuererklärung ausfüllen lassen oder lieber selbst machen möchten:

Zürich Steuererklärung Offerte

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